25.03.2011

Terminalausstattung ab 01.04.2011

Lt. Mitteilung der Ärzte Zeitung wurden am 17.02.2011 die Verträge zur Ausstattung aller Leistungserbringer mit neuen Terminals unterschrieben. Die bundesweit gültigen Verträge zwischen der KBV und dem GKV Spitzenverband bzw. der KZBV und dem GKV Spitzenverband regeln insbesondere den Erstattungszeitraum, in welchem die Leistungserbringer pauschale Erstattungen für die benötigten stationären und mobilen Terminals beantragen können. Dieser wurde nunmehr für das gesamte Bundesgebiet (außer KV Nordrhein) auf den Zeitraum 1. April bis 30. September 2011 festgelegt. Wird diese Zeitspanne nicht genutzt, so muss die Praxis das oder die Terminals auf eigene Kosten anschaffen. Von dem ursprünglich geplanten "Zwiebelschalen-Modell" hat man sich aus zeitlichen Gründen getrennt. Die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erfolgt ab 1. Oktober 2011. Sie wird ab 2013 die bisherige Krankenversichertenkarte vollständig ersetzen.

Das jüngste Mitglied der CARD STAR Familie besitzt eine Zulassung als „MobiKT – Ausbaustufe 1+ (migrationsfähig auf Stufe 2)“ und entspricht den Erstattungsrichtlinien der KVen / KZVen für mobile Geräte. Mit seinem extragroßen, beleuchteten Grafikdisplay und seiner Mandantenfähigkeit unterscheidet sich das Gerät CARD STAR /memo3 Modell 6600 nachhaltig von allen anderen im Markt befindlichen Terminals. Das Auslesen der Versichertendaten kann sowohl drahtlos über ein CARD STAR /medic2 Modell 6020-4 oder Modell 6220-4 als Basisstation oder drahtgebunden per USB-Anschluss erfolgen. Der serielle Anschluss ist optional möglich.

eGK-Lesegeräte

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