Die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) löst die bisher gültige Krankenversichertenkarte (KVK) ab. Die eGK gilt als Schlüssel zur Telematik-Infrastruktur, durch die der Informationsfluss zwischen den Netzwerken der Ärzte, Kliniken und später auch Apotheken vereinfacht und vor allem beschleunigt werden soll. Auf der eGK werden wie auf der bisherigen KVK die organisatorischen Versichertendaten gespeichert. Im Gegensatz zur alten KVK wird hierfür jedoch ein Prozessorchip statt eines Speicherchips eingesetzt, der den von Datenschützern schon viele Jahre geforderten Schutz beinhaltet und gleichzeitig Manipulationen der Daten unmöglich macht.
In der erst später beginnenden Online-Phase werden Praxen und Kliniken zusätzlich durch eine regelmäßige Online-Prüfung der Versichertendaten vor einer betrügerischen Verwendung der eGK geschützt. In dieser Phase steht der Ärzteschaft dann auch der neue elektronische Arztbrief zur Verfügung, der die Kommunikation zugleich vereinfacht, beschleunigt und sicher macht. Zusätzlich können auf der eGK auf Wunsch des Patienten und somit auf freiweilliger Basis später auch Notfalldaten gespeichert werden, die dem Arzt vor Ort wichtige Informationen über beispielsweise Arzneimittelunverträglichkeiten geben können.
Oberstes Ziel ist es, unter strengster Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit, die Patientenversorgung effizienter zu machen.
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